Platform-to-Business-Verordnung tritt in Kraft

Onlineplattformen sind in der heutigen Zeit unverzichtbar, für jedes Unternehmen, gleich welcher Größe es angehört. Um die Onlineplattformnutzung effektiver und fairer für Unternehmer zu gestalten, hat die EU eine neue Platform-to-Business-Verordnung erlassen. Diese Verordnung ist nun seit dem 12. Juli 2020 in Kraft.

Mit Beginn der Corona-Epidemie hat sich die Anzahl der Onlineplattformen weiter erhöht. Doch grade die ausgeprägten Beziehungen zwischen großen Plattformbetreibern und deren Kunden, gestalten sich als Herausforderung für kleine und mittelständische Unternehmen. Viele kleinere Unternehmen, können mit den großen Onlinekonzernen nicht mithalten.  So wurde erst gegen ein internationalen Onlineversandhändler, wegen eines Missbrauchsverfahren ermittelt, da bestimme Richtlinien des Onlinehandels nicht eingehalten worden sind. Es wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber den Händlern auf dem deutschen Markt geprüft. Zusätzlich wurden bestimmte Haftungsregelungen der Händler, sowie verzögerte Zahlungen und imitierte Kündigungen kritisiert. Eine Untersuchung der EU-Kommission ergab, dass fast 50% der europäischen Unternehmen Schwierigkeiten mit Onlineplattformen haben.

Die EU kündigte daher im Juli 2019 das P2B-VO (Platform-to-Business-Verordnung) an, diese soll die Vorteile von Onlineplattformen erhalten und klare Regeln für alle Unternehmensgrößen schaffen. Die neue Verordnung sieht vor, ein faires transparentes Geschäftsumfeld mit neuen Regeln für Onlinehändler schaffen, besonders den kleineren Unternehmen soll es Unterstützung gegenüber den Großkonzernen bieten. Die Unternehmen müssen ihre AGB´s überarbeiten und ihr Ranking offen legen. Die Verordnung sieht außerdem eine außergerichtliche Streitbeilegung für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern vor. Diese neue Verordnung gilt automatisch für alle Mitgliedstaaten der EU, wer die Vorgaben nicht erfüllt riskiert eine Abmahnung.

 Wer ist davon betroffen?

Die neuen Regeln beziehen sich auf alle Anbieter, die innerhalb der EU mit Onlineplattformen oder Onlinesuchmaschinen arbeiten. Ausgeschlossen sind die Dienste, die in keinem vertraglichen Verhältnis zu den Kunden stehen, wie etwa Onlinebezahldienste, Onlinewerbedienste oder Onlinewerbebörsen.

Was sind die wichtigsten Vorgaben?

Die neuen Vorgaben beziehen sich hauptsächlich auf die Transparenzpflicht der Betreiber und Rechtsbehelfsmöglichkeiten für deren Nutzer. Die AGB´s müssen verständlich formuliert und für Nutzer leicht verfügbar werden, zusätzlich müssen:

  • Um die Dienste von Betreibern zu beenden, klare Gründe benannt werden
  • Informationen über zusätzliche Vertriebskanäle oder Partnerprogramme vorhanden sein, über die Onlinevermittlungsdienste, die von Nutzern angebotene Ware vermarkten zu können
  • die AGB´s über die Inhaberschaft und die Kontrolle über des Eigentums gewerblicher Nutzer informieren

Die AGBs dürfen nicht mehr geändert werden, außer es wäre für den Gewerbekunden zum Vorteil oder geschieht auf Grund gesetzlicher Anordnungen. Andere Geschäftsbedingungen, die nicht den Anforderungen der neuen P2B-VO entsprechen, sind nichtig.

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